commons.wikimedia./Phalacrocorax_carbo
Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Bayern (zunächst bis 15.7.2017) ist die Kormoran Bejagung weiterhin möglich (Jagdzeit 16. August bis 14. März), um Schäden von der Teichwirtschaft, der Binnenfischerei und der Artenvielfalt abzuwenden.
Die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) wurde kürzlich in Niedersachsen um drei Jahre verlängert, in Baden-Württemberg ist ebenso seit 2004/2010 von der Ermächtigung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Gebrauch gemacht worden.
Nach massiver menschlicher Verfolgung konnte sich die Art in den letzten Jahrzehnten deutlich in ihrem Bestand erholen. In Deutschland und Österreich war er Vogel des Jahres 2010.