Foto: Raimund Krabacher, Bschlabs/Jagd in Tirol/Ausgabe Dezember 2023
Martina Just und Christine Lettl vom Tiroler Jägerverband berichten in der Ausgabe Dezember 2023 von "Jagd in Tirol" auf S. 16 ff. von der Steinwildtagung in Kals am Großglockner. Interessant dürfte aber besonders der Hinweis auf die unterschiedlichen Vorraussetzungen der Bejagung in den einzelnen Kantonen der Schweiz sein. So ist etwa in Graubünden die Bejagung von Steinböcken bzw. deren Altersklassen vom Alter der Jäger abhängig. Ein zehnjäriger Bock steht nur einem 55jährigen und älteren Jäger zu; zudem muss er 5 Hochjagdpatente gelöst haben, um überhaupt zur Jagd zugelassen zu werden. Ist man nun zugelassen, wird ein Ausbildungsabend und ein Begehungstag Pflicht. Der Jäger hat dann 20 Tage Zeit, muss aber zunächst eine nicht führende Geiß erlegen und anschließend den zugewiesenen Bock der Altersklasse. Danach hat man 10 Jahre zu warten, bis man sich erneut anmelden kann. Bei Fehlschüssen gibt es ein Bußgeld bis zu 500 CHF, die Trophäe wird beschlagnahmt, das Wildpret muß zu 9 CHF/kg abgenommen werden.
Den ganzen Bericht können Sie unter Jagd in Tirol | Tiroler Jägerverband (tjv.at) herunterladen.