Auf europäischer Ebene bahnt sich erneut eine Diskussion über ein generelles Verbot bleihaltiger Schrotmunition an. Es soll neben der bereits verbotenen Verwendung von Blei bei der Jagd auf Wasservögel (Österreich ab 1. Juli 2012) auf eine Gebietsbeschränkung in Feuchtgebieten ausgedehnt werden. Laut RAMSAR-Konvention sind dies auch temporäre Gewässer mit einer Pufferzone von 100 Metern. In dieser Zone gilt auch ein Besitzverbot bleihaltiger Munition. Untersuchungen haben aber ergeben, dass der Große Wasserfloh als ein in Feuchtgebieten geltender Schlüsselorganismus in der Nahrungskette dieser Ökosysteme unter der toxischen Wirkung von freigesetzten Zink- und Kupferionen der alternativen Munition anstatt Blei leidet. Deshalb macht man sich noch Hoffnungen, das beabsichtigte Verbot noch abzuwenden. Lesen Sie das ausführliche Interview mit dem Generalsekretär des Dachverbandes Jagd Österreich Klaus Schachenhofer in der Ausgabe August 2020 der Zeitschrift DER ANBLICK auf S. 92 f.