182 Bild Auerhahn 
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Die Frühjahrsjagd auf Auerhahnen gilt in Österreich aufgrund der Ausnahmeregelung der EU-Vogelrichtlinie, die zwar eine Bejagung im Frühjahr während der Balz nach wie vor erlaubt, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft ist: Systematisches Monitorung, selektiver Abschuß (also keine dominanten Hähne, die für die Fortpflanzung primär maßgeblich sind!), Limitierung der Schusszeiten (z.B. erst nach der Hauptbalz). Das bedeutet, dass in einem zusammenhängenden Gebiet mindestens 16 Hahnen bestätigt werden müssen, um dort maximal einen Hahn pro Jahr erlegen zu dürfen.

Lesen Sie mehr in dem Beitrag von Prof. i. R. Dr. Friedrich Reimoser und seiner Frau Dr. Susanne R. in der Ausgabe 5 von "Österreichs Weidwerk" 2020 Seiten 10 ff.