Foto: Michael Breuer
Die Jagd ist allgemein erlaubt, allerdings gelten die allgemeinen Regeln! Neben der Einzeljagd ist die Jagd mit anderen Jägern weiterhin möglich, wenn der nötige Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird. Weitere Einschränkungen gibt es in Bayern, wo explizit nur die Jagd mit Mitgliedern desselben Hausstandes ausgeübt werden darf, wenn man zu Zweit oder mehreren unterwegs sein will. Zudem wird im Freistaat Bayern Wert auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gelegt, z. B. darf demzufolge wegen der notwendigen Begleitung im Hochgebirge nur mit einem Mitglied desselben Hausstandes gejagt werden. Lesen Sie weiter in WILD UND HUND 8/2020 S. 14 f.
https://wildundhund.de/befreiung-der-jaeger-von-der-ausgangssperre-ist-notwendig/
Zu den Regeln im Nachbarland Tirol lesen Sie hier:
https://mailchi.mp/39b5ef91e539/f0m8ywvabm-2652469?e=4b443eaefc