2019 09 Flugbild KormoranFoto: Verfasser

Der streng nach EU-Richtlinien geschützte Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht. Anträge auf Abschussgenehmigungen erteilt die zuständige Landesbehörde nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B. auch bei der Gefährdung von Teichwirtschaften. Hier kann er erheblichen Schaden anrichten. In natürlichen Gewässern wird er zwar angetroffen, aber normalerweise nicht bejagt. In Anklam hat es 2005 eine Genehmigung gegeben, auf Veranlassung der Fischerei- und Teichwirtschaft wurden etwa 6000 Vögel erlegt, hierbei auch Äst- und Nestlinge, was zu einer Geldbuße von 3000 € führte und weit schlimmer zum Erlöschen einer ganzen Kolonie. Der von weitem unscheinbare, schwarze Vogel entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein metallisch-grün und messing- farbenes Subjekt, das grüne Auge weist ihn der Familie der Tölpel und Fregattvögel zu. Corvus marinus, also Meerrabe ist eine durchaus zutreffende Bezeichnung. Auffallend sind die zum Trocknen ausgebreiteten Schwingen, die sich bei seinen Tauchgängen voll Wasser saugen und so wenig Auftrieb verursachen.

Lesen Sie den Beitrag "Der kahlköpfige Rabe" von Dr. Volker Pesch in der Ausgabe 04/2020 von Halali, S. 123.