Foto: Archiv des Verfassers
In der Schweiz ist die Jagd auf den Wolf möglich. Nach einer Notiz in der FAZ vom 1. Dezember 2023 können Wölfe auch dann bejagt werden, wenn sie keine Nutztiere gerissen haben. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat landesweit 12 der 32 Wolfsrudel freigeben. Bis zum 31. Januar 2024 gilt die Erlaubnis u.a. in Graubünden und Wallis. Die Wölfe haben sich auf rund 300 vermehrt, vor 3 Jahren war es nur ein Drittel. Allerdings dürfte die Bejagung im Winter angesichts der großen Streifgebiete schwierig werden. In der EU ist die Bejagung der Wölfe wegen des Schutzstatus durch die FFH-Richtlinie nicht möglich, nur in Ausnahmefällen wird die "Entnahme" bei hohen Nutztierverlusten oder möglichen Angriffen auf Menschen gestattet.