Die Schweiz plant eine Gesetzesrevision, wonach in einer präventiven Bejagung von Wolfsrudeln die eigentliche Neuerung im Wolfsregime liegt. Damit die Wölfe die Scheu vor Menschen, Herden und auch den Siedlungen bewahren, dürfen die Kantone Wölfe aus einem Rudel erlegen, bevor Schaden entstanden ist. So sollen Konflikte zwischen Wolf und Mensch vermieden werden. Lesen Sie mehr zu den Vorraussetzungen im einzelnen in dem Beitrag von Dr. Clemens Jansen in der Ausgabe 08/2020 der Zeitschrift "DER ANBLICK" auf S. 42 ff.