Das Jagdrecht in Great Britain enthält unterschiedliche Bestimmungen für England, Wales, Schottland und Nordirland. Allerdings gibt es keinen Jagdschein und keine Abschußpläne, noch Meldesysteme. Jäger müssen ein Permit des jeweiligen Landowners einholen. Shotgun-Zertifikate sind beispielsweise erforderlich, will man auf Federwild, die beliebteste Art sind getriebene Fasane, jagen. Ebenso benötigt der Gastjäger einen europäischen Feuerwaffenpaß, in dem die Flinte eingetragen ist.
Sonntags findet die Jagd nicht statt. Andererseits kann auch nachts auf Schädlinge - so bezeichnet - wie Füchse, Hasen und Kannichen gejagt werden (andere Länder andere Sitten). Wildschadensverhütung (Taube und Krähe) wird großgeschrieben. Das Wildmanagement obliegt dem Grundbesitzers selbst.


Näheres zu jagdlichen und waffenrechtlichen Vorschriften in Great Britain finden Sie bei der BASC, der British Association for Shooting and Conservation: http://basc.org.uk./shooting/general-licences/
Entnommen aus: Jagdrecht in Großbritannien, Simon K. Barr, HALALI August-Oktober 2016, S. 39 ff.