Foto: Archiv des Verfassers
Mag. Martin Schwärzler, Geschäftsführer des Tiroler Jagdverbandes berichtet in der Ausgabe November 2024 von "Jagd in Tirol" auf S. 38 f. von einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), mit der ein angeordneter Zwangsabschuss in Oberösterreich (Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck) von der Umweltorganisation "Wildes Bayern" beim zuständigen Landesverwaltungsgericht angefochten wurde. Inhaltlich geht es um die Frage, inwieweit die FFH-Richtlinie Anhang V beachtet wurde, die generell ein Bejagungsverbot vorsieht, wenn der "günstige Erhaltungszustand" des Gamswildes nicht mehr gewährleistet ist. Damit muss sich nun das Landesverwaltungsgericht wieder befassen und prüfen, inwieweit als notwendige Entscheidungsgrundlage ein entsprechendes Monitoring den günstigen Erhaltungszustand des besagten Gamswildbestandes garantiert hat.
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