Foto: Tierpartei Schweiz
Aufgrund einer von der Tierpartei Schweiz Anfang 2017 eingereichten Initiative kommt es voraussichtlich Mitte 2019 im Kanton Zürich zu einer Volksabstimmung über die Abschaffung der bürgerlichen Jagd. – Alarmierend, nicht nur für die Schweizer Jägerinnen und Jäger. Für das Verständnis der Situation ist Folgendes wichtig: Das Jagdrecht in der Schweiz ist – anders als in Österreich oder Deutschland – nicht an das Grundeigentum gebunden. Das Jagdregal (das hoheitliche Recht, die wild lebenden Säugetiere und Vögel jagdlich zu nutzen) liegt beim Staat, genauer gesagt bei den Kantonen, die entweder Reviere verpachten und Lizenzen verkaufen oder die Jagd.
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