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Foto: Archiv des Verfassers

Schädlinge des Waldes überschreibt Wiebke Hüster ihren Artikel in der FAZ vom 19. August 2023. Das Land Rheinland-Pfalz plant eine Novelle des Landesjagdgesetzes, es geht insbesondere um die Frage, wie die Vorstellungen der Grünen im Hinblick auf den Klimawandel im Jagdrecht umgesetzt werden können bzw. müssen. Im Klimawandel läßt sich nach deren Verständnis Waldumbau nur mit verschärfter Bejagung verwirklichen. Unumstössliche ethische Grundsätze gelten insoweit nicht mehr, als z. B. weibliche trächtige Hirschkühe in Weinbergen erlegt werden dürfen. Zudem soll der Eigentümer einer Jagd mitjagen dürfen, auch wenn sie verpachtet ist. "Ökogebietsfremde" Arten werden künftig von der Naturschutzbehörde reguliert. Grundsätzlich soll das Jagdrecht in seinen Inhalten bestimmt und dessen Wahrnehmung an im öffentlichen Interesse liegenden Zielsetzungen gebunden werden.