150 Bild Jger
Foto: K. Volkmar

Gibt es am 25. September ein negatives Ergebnis, wenn die Stimmberechtigten Zürcher über das Volksbegehren abstimmen, im Kanton die Jagd zukünftig durch staatliche Wildhüter ausüben zu lassen? Die Erinnerung an den jagdkritischen Kanton Genf wird wach, wo 1974 diese Art der staatlichen Regiejagd eingeführt wurde, ebenfalls aufgrund einer Volksinitiative. Dabei geht es nicht so sehr um die Abschaffung der Jagd, sondern man will den Jägern ans Leder. Das Bild vom Hobbyjäger macht die Runde, der schießwütig auftritt und den Naturnutzer nur als den aus dem Geländewagen schimpfenden Rüpel kennen. Diesen Privilegierten gilt es zu bekämpfen, der bislang jedenfalls in den 169 Zürcher Jagdrevieren mit einer Waffe herumspazieren kann. Können wirtschaftliche Aspekte die Initiative verhindern? Immerhin geht es um eine dreiviertel Million Schweizer Franken an Pachtverlust für den Kanton! Rechnet man den von den Jägern bislang für Schwarzwild bedingte Schäden erstatteteten Betrag von ca. 340.000 Franken hinzu, dürfte es auch um die Frage gehen, warum die Gemeinschaft diese Kosten demnächst tragen soll? Das Beispiel Genf lehrt uns aber, dass es ideologische Machtkämpfe sind, kostet die Umstellung den Genfer doch lediglich den Gegenwert einer Tasse Kaffee monatlich.

Lesen Sie den Artikel von RA Klemens Jansen im Magazin Der Anblick 5/2018 auf S. 48 f