84 Bild Selbstladebchse
Selbstladebüchse von Browning-www.theduke.de

Die Novelle zum Bundesjagdgesetz (BGBl. I S. 2451) ist jetzt zum 10. November 2016 in Kraft getreten: Danach dürfen auch zukünftig sog. Halbautomaten zur Jagd verwandt werden.

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz (BJG) sind nur automatische Langwaffen verboten, die mehr als drei Patronen aufnehmen können, sowie automatische Waffen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Anfang des Jahres hatte die bisherige Verwaltungspraxis in Frage gestellt. Nun ist die Rechtssicherheit wiederhergestellt.

Pressemitteilung des Bayerischen Jagdverbandes vom 09. November 2016: http://www.jagd-bayern.de/
uploads/media/PM_Rechtssicherheit_bei_der_
Verwendung_halbautomatischer_Waffen_SuS.pdf