Gemäß der eidgenössischen Jagdgesetzgebung ist die Waldschnepfe eine jagdbare Tierart mit einer Jagdzeit zwischen dem 16. September und dem 15. Dezember. Ausgeübt wird die Jagd auf den "Vogel mit dem langen Gesicht" jedoch seit längerem nur in den Kantonen der französischen und italienischen Schweiz. In der gesamten Deutschschweiz ist die Schnepfenjagd untersagt. So gesehen hat die Waldschnepfen-Jagd in der Schweiz durchaus einen jagdkulturellen Hintergrund. Vogelschützer verlangen nun einen kompromißlosen Schutz aufgrund der schwindenden Brutbestände. Die Schweizer Jagdverwaltung startete deshalb ein wissenschaftliches Projekt, wie der einheimischen Population geholfen werden kann, ohne dass auf die traditionelle Schnepfenjagd verzichtet werden muss.
Lesen Sie einen Bericht von Wildmeister Matthias Meyer in der Ausgabe 11/2018 des Magazins "Der Anblick" auf S. 36 f. über einen Jagdtag mit einem schweizer Bécassier:
https://www.anblick.at/fileadmin/user_upload/Aktuelle_Ausgaben/2018_11/ANBLICK_11_2018_Becassier.pdf
Interessant sind auch die aktuellen Ergebnisse des Waldschnepfenprojekts der Schweiz, zu finden unter: