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Das Landratsamt Miesbach hat für Birk- und Auerhuhn bestimmte Gebiete des Spitzingsees und der Rotwand unter Schutz gestellt, die im Bereich von stark begangenen Touristenpfaden liegen. Über 300 ha Lebensraum sollen damit für 6 Monate eines jeden Jahres bis auf weiteres vom Betreten und Befahren ausgenommen werden. Gebietsbetreuer des Landkreises sorgen dafür, dass die Verordung eingehalten wird, sie können bis zu 5.000 € Geldbuße verhängen. Ausnahmen bestehen für Forst- und Almpersonal sowie die Jagd.

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