Foto Steve Jurvetson Rotschwanzbussard

Wenn wir die von der Bevölkerung empfundene Schadenstoleranz nicht überstrapazieren wollen, so sagt Prof. i. R. Dr. Fritz Reimoser in seinem Beitrag in St. Hubertus  Heft 5/2020 S. 20 ff., werden wir um eine vernünftige, ortsbezogene Regulierung der Bestände in vielen Fällen nicht herumkommen. Wenn die betroffene Bevölkerung einseitige, ideologisch überzogene Schutzvorgaben nicht mehr versteht und dann durch Selbsthilfe das Gegenteil der Vorschriften tut, ist auch der Erhaltung der Biodiversität am allerwenigsten gedient.. Eine glaubhafte Erklärung und Vermittlung von Natur- und Artenschutzanliegen und eine gerechte Entschädigung von negativ betroffenen Personen sind unverzichtbar. Im Interesse der Biodiversität bleibt zu hoffen, dass der Umgang mit Beutegreifern zukünftig mit mehr Vernunft und ökologischem Zugang und weniger mit realitätsfernen Ideologien und (womöglich noch) gruppenspezifischer Voreingenommenheit diskutiert wird.