DJV und DFO fordern strafrechtliche Konsequenzen, wenn Horste von Greifvögeln mutwillig zerstört werden. Das kommt leider im Zuge von Anlagenplanungen für Windräder immer häufiger vor.

Hohes Alter ist kein Versagungsgrund für den Jagdschein. Das Alter allein bietet keinen Anlass, eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu müssen. Tatsachen wie hoher Blutdruck, ein Krebsleiden etc. ergeben an sich noch keine Bedenken an der persönlichen Eignung.

... aus dem Lauf, hält ihn kein Gebet mehr auf! Stellen Sie sich vor, Sie erwarten das vor dem Maishäcksler flüchtende Schwarzwild; als der Schuß raus ist, liegt dort der Treckerfahrer. Wegen Unzuverlässigkeit wird der Jagdschein entzogen, von den Waffen ganz zu schweigen.

Jäger stellen Strafanzeige wegen Verleumdung: Die Organisation PETA, eine selbsternannte Tierrechtsbewegung überzieht die Jägerschaft immer wieder mit haltlosen Verdächtigungen. Der DJV rät deshalb dazu, solche Fälle zur Anzeige zu bringen.

Stellen Sie sich vor, Sie stellen Ihren Waffenkoffer mit entladener Langwaffe neben Ihr Auto auf den Gehweg, um auf die Jagd zu fahren. Irgendwie werden Sie abgelenkt und vergessen die Waffe beim Losfahren; als Ihnen das auffällt und Sie zurückkehren, ist sie weg. Jagdschein und Waffen werden entzogen.

Jagdschein eingezogen:

Stellen Sie sich vor, Ihre Freundin verlässt Sie. Sie flehen Sie an, stehen oft vor ihrer Tür, um hereingelassen zu werden. Ihrer Muse wird dies zu bunt, sie ruft die Polizei und behauptet, Sie seien jedes Mal betrunken gewesen.

Berufsjäger haben keinen Anspruch auf Schalldämpfer für Jagdgewehre

Vermehrte Erteilung von Schalldämpfererlaubnissen birgt erhöhte Gefahr kriminellen Missbrauchs.

Keine Verschuldensunabhängige Haftung für Wildschäden

Der Jagdausübungsberechtigte haftet unabhängig vom Verschulden für Wildschäden und hat mit Ausnahme eines übermäßigen und gesetzwidrig überhöhten Wildbestands keinen Einfluss auf das Enstehen der Schäden.

Klage gegen zu hoch festgesetzte Jagdsteuer erfolgreich

Zur Berechnung ist die tatsächliche Jahrespacht und nicht die durchschnittliche Jahresjagdpacht vergleichbarer Reviere zugrunde zu legen.

82 Bild keine jagd auf meinem grundstueck

Im Gegensatz zu Deutschland (siehe im Einzelnen § 6a Bundesjagdgesetz sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall "Herrmann" EGMR Nr. 9300/07) und anderen europäischen Staaten kann ein Grundeigentümer in Kärnten die Jagd auf seinem Grundstück aus ethischen Gründen nicht verbieten.

Denn die Jagd stellt nach Auffassung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs nicht primär Freizeitbeschäftigung von Privatpersonen dar. Sie wird vielmehr ausgeübt, um angesichts der hohen Wilddichte in Östereich Abschusspläne einzuhalten und Maßnahmen im Sinne einer flächendeckenden jagdlichen Bewirtschaftung zu ergreifen, die ein wildökologisches Gleichgewicht aufrecht erhalten, das dem öffentlichen Interesse dient. Daher sei es nicht unverhältnismäßig, für die Jagdfreistellung eines Grundstücks dessen Umzäunung zu verlangen. Diese Regelung des § 15 Abs. 2 u. 3 Kärntner JagdG könne auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.