Einen Draht hatte der Jagdpächter mit Zustimmung der Gemeinde über einen unbefestigten Feldweg gesperrt, um eine Ruhezone für das Wild zu schaffen. Ein Radfahrer verletzte sich schwer. Die Gemeinde und der Jagdpächter haften für diese Gefahrenquelle, siehe Urteil des BGH vom 23.04.2020-III ZR 250/17.