Schadensersatz durch Schussknall gibt es nur in Ausnahmefällen. Denn der Schussknall "gehört" zum Wald und einer freien Landschaft. Allerdings kann das Schießen in unmittelbarer Nähe einer anderen Person zu einem Hörschaden mit weitreichenden Folgen führen. Hier kommt es auf das Verschulden des Schützen an, je nachdem ob er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Beweisen muss das immer der Verletzte (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2011, WuH 21/2011, siehe auch Oberlandesgericht Braunschweig vom 27.06.2005, WuH 18/2020 S. 82 f.).