Weil ein Jäger betrunken mit dem Auto zum Wildunfall gefahren war, ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es nützte ihm nichts, dass der Jagdpächter nicht erreichbar war, um das angefahrene Reh zu erlösen.

Amtsgericht Bad Säckingen, Az.: 7 Cs 23 Js 1468/17