Ein Wärmebildgerät ist kein Nachtsichtgerät. Nach dem Waffenänderungsgesetz hat der Gesetzgeber nur Nachtsichtgeräte erlaubt, Wärmebild-Vorsatzgeräte aber nicht. Lesen Sie hierzu den Beitrag von Ulrich menneking in der Ausgabe 3/2020 von "Jagd in Bayern" auf S. 50 f.