Ein Wärmebildgerät ist kein Nachtsichtgerät. Nach dem Waffenänderungsgesetz hat der Gesetzgeber nur Nachtsichtgeräte erlaubt, Wärmebild-Vorsatzgeräte aber nicht. Lesen Sie hierzu den Beitrag von Ulrich menneking in der Ausgabe 3/2020 von "Jagd in Bayern" auf S. 50 f.

https://www.jagd-bayern.de/ePaper-Jagd-in-Bayern/