Der Einsatz von Wildkameras ist gesetzlich neu geregelt. Streng genommen mussten sie bei der Datenschutzbehörde angemeldelt und im Revier zusätzlich durch Anbringen von Hinweistafeln gegen unbeabsichtigtes Hineintapsen gekenzeichnet werden. Diese Regelung hatte häufig den Diebstahl oder die Zerstörung der Kameras zur Folge. Durch die EU-Datenschutzverordnung hat sich auch für den Einsatz von Wildkameras eine neue Gesetzeslage ergeben.

Lesen Sie den Artikel von RA Dr. Stephan Moser in der neuesten Ausgabe der Jagdzeitschrift Der Anblick 6/2018 auf S. 29.