Das Verwaltungsgericht Köln hält die Aufbewahrung des Tresorschlüssels für ausreichend, wenn er in einer stabilen Geldkassette deponiert wird, die nur mit Werkzeug unter erheblicher Gewalt geöffnet werden kann.

Lesen Sie das Urteil vom  21. Februar 2019 AZ 20 K 8077/17 in WILD UND HUND 4/2020 S. 84 f.