Notwendiges Elterntier auf der Drückjagd vorsätzlich erlegt: Beim Rotwild sei für die Kälber die Betreuung durch die Elterntiere lebensnotwendig und dauere jedenfalls bis in den Winter hinein, so das Oberlandesgericht Hamm und entzog neben einer Geldstrafe auch den Jagdschein.

Lesen Sie mehr in dem Beschluss vom 9.06.2015-5 RVS 64/15-, abgedruckt in der neuesten Ausgabe von Wild und Hund  19/2017 auf S. 98 f.