Berufsjäger haben keinen Anspruch auf Schalldämpfer für Jagdgewehre

Vermehrte Erteilung von Schalldämpfererlaubnissen birgt erhöhte Gefahr kriminellen Missbrauchs.


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Berufsjäger keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für eine Jagd-Langwaffe haben.

Zur Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass bei den beiden Klägern des zugrunde liegenden Verfahrens zwar ein besonders anzuerkennendes persönliches und wirtschaftliches Interesse an der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse als Jäger vorliege, da sie im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben als Förster bzw. angestellter Revierjagdmeister die Jagd ausüben. Die Kläger hätten aber nicht glaubhaft gemacht, dass der Einsatz eines Schalldämpfers für den beantragten Zweck erforderlich sei und ein sog. "in-ear-Gehörschutz" nicht ausreiche.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2016 22 K 4721/14 und 22 K 5426/15 -