Die Verlängerung des Jagdscheins kann nicht herausgezögert werden, wenn die Stellungnahme der Polizeibehörde ohne ersichtlichen Grund monatelang nicht vorliegt. Ein Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht auf vorläufige Verlängerung hat Erfolg.
Lesen Sie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 11.4.2016-2 L 511/16 KS.