Stellen Sie sich vor, Sie stellen Ihren Waffenkoffer mit entladener Langwaffe neben Ihr Auto auf den Gehweg, um auf die Jagd zu fahren. Irgendwie werden Sie abgelenkt und vergessen die Waffe beim Losfahren; als Ihnen das auffällt und Sie zurückkehren, ist sie weg. Jagdschein und Waffen werden entzogen.
Dass es sich um ein einmaliges Versagen gehandelt habe, läßt das Gericht nicht gelten, lesen Sie den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.08.2015-Bs 135/15-.