Kein Wildschadensersatz bei pauschaler Anmeldung, Vermischung und Verfahrensmängeln. Der Anspruch erlischt durch verspätete Anmeldung. Er muss  innerhalb einer Frist von einer Woche nach Kenntnisnahme angemeldet werden. Eine Verlängerung der Frist ist höchstens bei Höherer Gewalt denkbar. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil v. 8.4.2016-31 C 365/15-.

Lesen Sie Wild Und Hund 16/2019 S. 80 ff.