Bei Zweifeln an der jagdlichen Verwendung kann die Waffenbehörde einen Bedüfrnisnachweis verlangen, wenn eine weitere Waffe - der Jäger besaß bereits 62 Langwaffen - in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden soll.

Lesen Sie hierzu den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 04.10.2010 - 11 ME 344/10 -