Auf Drückjagden sind Stöberhundführer unfallversichert. Das Landessozialgericht erkannte den Sturz eines Stöberhundführers und die dadurch verursachten Verletzungen als Arbeitsunfall an. Bundessozialgericht, Urteil v. 6.9.2018-B 2 U 18/17 R-. 

Lesen Sie im einzelnen "Jäger vor Gericht" Nr. 405 aus Wild Und Hund 18/2019 S. 86 ff.