Die jagdrechtlichen Vollzugs-Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörden werden im Falle von Beschwerden in zweiter Instanz durch die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) überprüft. Begriffe wie die der weidgerechten Jagdausübung - was z. B. den Abschuß trächtiger Alttiere betrifft - werden insoweit für die jagdliche Praxis klargestellt.
Lesen Sie den Beitrag von Mag. M. Schwärzler in der Ausgabe 02/2018 von Jagd in Tirol auf S. 54 f.