Erhebliche Einschränkungen der Jagd sollen im Planungsverfahren der Elbvertiefung als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden. Dagegen haben zwei Landesjagdverbände sowie der DJV geklagt. Einschränkungen der Jagd auf Raubsäuger sind für den Naturschutz sogar kontraproduktiv.

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