Infolge  seines hohen Blutalkoholgehalts von 2,33 Promille wurde einem Waffenbesitzer anläßlich einer Trunkenheitsfahrt angekündigt, man werde seine Waffenbesitzkarte wegen fehlender persönlicher Eignung (Alkoholabhängigkeit) einziehen. Eine Widerlegung dieser Annahme durch ein medizinisch-psychologisches Fahreignungs-Gutachten hatte Erfolg.

Lesen Sie den Artikel von Mark G. v. Pückler in der Ausgabe 4/2018 von WILD UND HUND auf S. 80 f.