Hohes Alter ist kein Versagungsgrund für den Jagdschein. Das Alter allein bietet keinen Anlass, eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu müssen. Tatsachen wie hoher Blutdruck, ein Krebsleiden etc. ergeben an sich noch keine Bedenken an der persönlichen Eignung.

Lesen Sie mehr über das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.11.1992-5 K 3179/92 in der Ausgabe 9/2017 von Wild und Hund auf S. 86 f.