Das Landratsamt des Kreises Miesbach teilt mit, dass Langwaffen mit Schalldämpfern im Geltungsbereich des Landkreises zur Jagd verwandt werden dürfen. Das gilt für Jagdscheininhaber des Kreises auch für ganz Bayern. Im Einzelnen wird auf die Allgemeinverfügung vom 15. Mai 2020 verwiesen: 

https://www.landkreis-miesbach.de/media/custom/2716_500_1.PDF?1589953599