Klage gegen zu hoch festgesetzte Jagdsteuer erfolgreich

Zur Berechnung ist die tatsächliche Jahrespacht und nicht die durchschnittliche Jahresjagdpacht vergleichbarer Reviere zugrunde zu legen.



Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage einer Jagdpächterin gegen eine ihrer Meinung nach zu hoch festgesetzte Jagdsteuer stattgegeben.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Pächterin zweier Jagdbezirke im Bereich des beklagten Rhein-Lahn-Kreises. Mit den angefochtenen Bescheiden zog dieser die Klägerin zu einer Jagdsteuer in Höhe von 1.103 Euro bzw. 1.372 Euro heran. Der Steuerbemessung wurde der durchschnittliche Pachtpreis vergleichbarer Jagdreviere im Bereich des Beklagten zugrunde gelegt. Nach den einschlägigen Satzungsbestimmungen des Beklagten sei dieser Durchschnittswert der Steuerberechnung zugrunde zu legen, weil die an sich maßgebliche tatsächlich von der Klägerin gezahlte Jahresjagdpacht um mehr als 20 % unter dem durchschnittlichen Pachtpreis der Vergleichsreviere liege....  

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.10.2016
- 5 K 224/16.KO -