Das Bundesverwaltungsgericht hat die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung zur Schonzeitverordnung 2018 in den Sanierungsgebieten in Oberbayern veröffentlicht. Die Schonzeitverordnung 2018, auf deren Grundlage von 2019 bis 2024 in Oberbayern Gams, Rotwild und Rehwild während der gesetzlichen Schonzeiten erlegt wurden, war bereits am 7. November 2024 für unwirksam erklärt worden. Nun liegt die detaillierte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts für diese Entscheidung vor. |
Schonzeitverordnung
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