Nach Information des Fischereiverbandes Oberbayern haben sich Schonzeiten, Schonmaße etc. durch die neue Ausführungsverordnung (AVBayFiG) geändert, weil es ein neues Fischereigesetz gibt.  Auch die Stellung der Fischereiaufseher fällt darunter. Lesen Sie mehr  in "Bayerns Fischerei u. Gewässer" Heft September 2022 auf S. R 1.