Einige Landesgesetze in Österreich sehen die Möglichkeit vor, dass mehrere natürliche Personen gemeinsam eine Genossenschaftsjagd im Wege des Zusammenschlusses zu einer "Jagdgesellschaft" pachten können. Eine solche Jagdgesellschaft ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Rechtsbeziehungen nach dem ABGB zu beurteilen sind.

Lesen Sie mehr in der Jagdzeitschrift "Jagd in Tirol", Ausgabe Februar 2020 auf S. 42 f. https://www.tjv.at/service/jagd-in-tirol/