Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat der Tierschutzorganisation PETA ein Verbandsklagerecht abgesprochen. Die zu geringe Zahl der ordentlichen Mitglieder im Verhältnis zum Vorstand lasse eher darauf schließen, dass es dem Verband nur um die Klagebefugnis gehe, nicht aber um angewandten Naturschutz. Lesen Sie weiter die Pressemitteilung des DJV:

https://www.jagdverband.de/kein-verbandsklagerecht-fuer-peta-baden-wuerttemberg#