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Infolge seines hohen Blutalkoholgehalts von 2,33 Promille wurde einem Waffenbesitzer anläßlich einer Trunkenheitsfahrt angekündigt, man werde seine Waffenbesitzkarte wegen fehlender persönlicher Eignung (Alkoholabhängigkeit) einziehen. Eine Widerlegung dieser Annahme durch ein medizinisch-psychologisches Fahreignungs-Gutachten hatte Erfolg.
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Das richtige Aufbewahren von Schusswaffen und Munition ist in der Praxis von großer Bedeutung. Viele Jäger haben bereits durch unangemeldete Kontrollen ihren Jagdschein verloren, weil sie z. B. eine unterladene Büchse im Waffenschrank stehen hatten.
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Vom 4. bis zum 5. April 2019 veranstaltet der Verein, in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien, der Karl-Franzens-Universität Graz sowie den Universitäten Luzern und Liechtenstein die 2. Alpenländische Jagdrechtstagung im Hotel Bayerischer Hof in München. Unter dem Titel «Neues im Jagdrecht» bietet die 2. Alpenländische Jagdrechtstagung Personen mit einem praktischen oder fachlichem Interesse am Jagdrecht aus den alpinen Ländern Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz die Möglichkeit, sich im Jagdrecht wissenschaftlich auszutauschen. Ein detailliertes Programm wird am 1. August 2018 an dieser Stelle verfügbar gemacht. Informationen zum Veranstaltungsort kann man bereits hier abrufen. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 60 Teilnehmer beschränkt. Die Anmeldung erfolgt ab dem 1. September 2018 über die Anmeldeseite der Homepage.
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Der Deutsche Jagdrechtstag, der im November in Isny /Allgäu stattfand, hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, zügig bundeseinheitliche Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Munition bei der Jagd (Bleiminimierung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hinreichenden Tötungswirkung), einheitlichen Anforderungen an die Jäger- und Falknerausbildung und –prüfung sowie eines Schießübungsnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden zu erlassen.
Der Deutsche Jagdrechtstag fordert Bund und Länder auf, sowohl in den Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz als auch im Erlasswege auf Landesebene klarzustellen, dass alle Jäger zum Schutz ihrer Gesundheit und der ihrer Hunde Schalldämpfer nutzen dürfen..
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Schalldämpfer sind in Nordrhein-Westfalen ab sofort erlaubt, so der zuständige Inneminister Herbert Reul. "Es geht darum, den Mündungsknall zu reduzieren, um das Gehör der Jäger und Hunde zu schützen".
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Erhebliche Einschränkungen der Jagd sollen im Planungsverfahren der Elbvertiefung als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden. Dagegen haben zwei Landesjagdverbände sowie der DJV geklagt. Einschränkungen der Jagd auf Raubsäuger sind für den Naturschutz sogar kontraproduktiv.
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Bei Zweifeln an der jagdlichen Verwendung kann die Waffenbehörde einen Bedüfrnisnachweis verlangen, wenn eine weitere Waffe - der Jäger besaß bereits 62 Langwaffen - in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden soll.
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Notwendiges Elterntier auf der Drückjagd vorsätzlich erlegt: Beim Rotwild sei für die Kälber die Betreuung durch die Elterntiere lebensnotwendig und dauere jedenfalls bis in den Winter hinein, so das Oberlandesgericht Hamm und entzog neben einer Geldstrafe auch den Jagdschein.
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Ersatzpflichtige Wildschäden müssen rechtzeitig angemeldet werden, sonst erlischt der Anspruch. Zeitpunkt, Ursache und Ausmaß des Schadens müssen sicher festgestellt werden.
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Die Verlängerung des Jagdscheins kann nicht herausgezögert werden, wenn die Stellungnahme der Polizeibehörde ohne ersichtlichen Grund monatelang nicht vorliegt. Ein Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht auf vorläufige Verlängerung hat Erfolg.
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Weil ein Jäger betrunken mit dem Auto zum Wildunfall gefahren war, ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es nützte ihm nichts, dass der Jagdpächter nicht erreichbar war, um das angefahrene Reh zu erlösen.
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Die Wisente am Rothaarsteig sind wild. Der Verein Wisent-Welt Wittgenstein, der für die Auswilderung verantwortlich ist, muss geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Schälen ergreifen.
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Eine ankündigte Kontrolle der Aufbewahrung seiner Schusswaffen brachte ans Licht, dass der 76-jährige eine geladene Pistole unter der Matratze verwahrte. Gegen den Widerruf der WBK hatte seine Klage keinen Erfolg.
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Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz.
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Illegale Jagd ist die größte Bedrohung für die wildlebende Waldrapp-Population, die derzeit aus 70 Vögeln besteht. Trotzdem wurden im Herbst 2016 weitere fünf Waldrappe in Italien illegal abgeschossen. Der Wilderer wurde jetzt rechtskräftig verurteilt.
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In einem Positionspapier haben fünf Tierschutzverbände die EUVerordnung zum Umgang mit invasiven Arten kommentiert. Darin lehnen sie jegliche Tötung als "nicht tierschutzgerecht" ab und plädieren für eine "Unfruchtbarmachung" von Waschbär, Mink und Co. Mit ihren Forderungen verfehlen sie jede Form der Praktikabilität auf Kosten der Artenvielfalt.
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Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht. Ein erlösender Fangschuss auf einen schwerkranken Wolf ist deshalb rechtswidrig. Auch das Tierschutzrecht gebietet trotz großer Leiden keine sofortige Tötung, da der Schutz der Art vorrangig ist (OLG Celle Beschluß vom 23.05.2011 - 32 Ss 31/11).
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Bundestag beschließt neues Waffengesetz in Umsetzung der europäischen Waffenrechts-Richtlinie.
Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Jagdverband begrüßt Nachbesserungen beim Bestandsschutz. Danach können die alten Schränke weitgehend weiter genutzt werden.
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Westliche Tier- und Naturschutzverbände verbreiten zum wiederholten Mal Unwahrheiten über legale Auslandsjagd und stellen sich damit gegen Artenschutz- und Anti-Wilderei-Konzepte in den Herkunftsländern. Die Forderung nach einem Einfuhrverbot von Trophäen bezeichnen afrikanische Umweltminister als „besonders schlimme Form des Neo-Kolonialismus“.